Übersicht zur QMS-Leitlinie

"Information und Beratung des Patienten - Erstverordnung
                         im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung

                                                                   (PZ Heft 33/2000)

(Die Aktivitäten, die gemäß dieser Leitlinie im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung zusätzlich
(d. h. über die gesetzliche Vorgaben des § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinaus)  erbracht
werden sollen, sind nachfolgend hervorgehoben)

- Orientierende Fragen zu Beginn des Beratungsgesprächs

        Der Apotheker sollte dem Patienten orientierende Fragen
        stellen, z.B. zur Motivation, Einschätzung der Krankheit
        aus eigener Sicht und Wissensstand.
        Damit kann der Apotheker die individuelle Situation des Patienten besser
        erfassen und die Therapie mit gezielten Informationen und Beratung unterstützen.

- Formale Prüfung der Verordnung

- Inhaltliche Prüfung (Indikation, Kontraindikation, Wechselwirkungen)

        Wenn der Apotheker, z.B. aufgrund der Patientencharakteristika, der
        Anwendung anderer Arzneimittel auf Verordnung oder im Rahmen der
        Selbstmedikation, eine Wechselwirkung oder Kontraindikation vermutet,
        prüft er dies aufgrund der Angaben des Patienten und (falls erforderlich)
        durch Rücksprache mit dem verordnenden Arzt.

- Informations- und Beratungsinhalte vermitteln

        • Basisinformationen zur Dosierung und Anwendung
          (Der Apotheker sollte sich vergewissern, ob der Arzt Anweisungen für die Dosierung
           gegeben hat, und diese auf Plausibilität prüfen.)
        • Informationen zur Wirkung des Arzneimittels
        • Informationen über häufig auftretende Nebenwirkungen
          (die Verunsicherung hervorrufen können oder die zu einer Rücksprache mit Arzt oder
           Apotheker führen sollten)
        • Informationen über relevante Nebenwirkungen
          (die eine Rücksprache mit dem Apotheker oder Arzt erfordern bzw. sofort zu
           Therapieabbruch führen müssen)
        • wichtige Hinweise
          (z.B. Arzneimittel kühl lagern, Alkohol und/oder bestimmte Nahrungsmittel meiden,
           Beeinflussung des Reaktionsvermögens, UV-Licht meiden, Wechselwirkungen in der
           Selbstmedi Wechselwirkung mit Kontrazeptiva, Verhalten bei Eintritt einer
           Schwangerschaft)
        - Rückfragen beim Patienten, ob weitere Fragen bestehen

- Schriftliche Patienteninformation

        In einer individualisierten schriftlichen Patienteninformation (einem Anwendungsplan)
        sollten    Dosierung,
                      konkrete Einnahmezeitpunkte,
                      wichtige Anwendungshinweise,
                      besondere Verhaltensregeln,
                      wichtige Nebenwirkungen,
                      Name des Patienten,
                      Datum,
                      Name und Telefonnummer der Apotheke sowie
                      Name und Unterschrift des Apothekers
        enthalten sein.

- Unterstützende Maßnahmen

     bsp;  • Packungsbeilage kennzeichnen
        • Aufkleber
        • Kopiervorlagen, Computerausdrucke für den jeweiligen Wirkstoff
        • Informationsmaterialien abgeben, z.B. zur Erkrankung, Ernährung
        • Zusatzempfehlungen, z.B. Diät, Verhaltensregeln
        • Applikationshilfen

- Follow-up-Telefonat

- Check-up-Betreuungsgespräch

- Dokumentation

- Patientendatei