"Information und Beratung des Patienten - Erstverordnung
im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung
(PZ Heft 33/2000)
(Die Aktivitäten, die gemäß dieser Leitlinie im Rahmen
der Pharmazeutischen Betreuung zusätzlich
(d. h. über die gesetzliche Vorgaben des § 20 der Apothekenbetriebsordnung
hinaus) erbracht
werden sollen, sind nachfolgend hervorgehoben)
- Orientierende Fragen zu Beginn des Beratungsgesprächs
Der Apotheker sollte dem
Patienten orientierende Fragen
stellen, z.B. zur Motivation,
Einschätzung der Krankheit
aus eigener Sicht und
Wissensstand.
Damit kann der Apotheker
die individuelle Situation des Patienten besser
erfassen und die Therapie
mit gezielten Informationen und Beratung unterstützen.
- Formale Prüfung der Verordnung
- Inhaltliche Prüfung (Indikation, Kontraindikation, Wechselwirkungen)
Wenn der Apotheker, z.B.
aufgrund der Patientencharakteristika, der
Anwendung anderer Arzneimittel
auf Verordnung oder im Rahmen der
Selbstmedikation, eine
Wechselwirkung
oder Kontraindikation vermutet,
prüft er dies aufgrund
der Angaben des Patienten und (falls erforderlich)
durch Rücksprache
mit dem verordnenden Arzt.
- Informations- und Beratungsinhalte vermitteln
• Basisinformationen zur
Dosierung
und Anwendung
(Der Apotheker
sollte sich vergewissern, ob der Arzt Anweisungen für die Dosierung
gegeben
hat, und diese auf Plausibilität prüfen.)
• Informationen zur Wirkung
des Arzneimittels
• Informationen über
häufig
auftretende Nebenwirkungen
(die Verunsicherung
hervorrufen können oder die zu einer Rücksprache mit Arzt oder
Apotheker
führen sollten)
• Informationen über
relevante
Nebenwirkungen
(die eine
Rücksprache mit dem Apotheker oder Arzt erfordern bzw. sofort zu
Therapieabbruch
führen müssen)
• wichtige Hinweise
(z.B. Arzneimittel
kühl lagern, Alkohol und/oder bestimmte Nahrungsmittel meiden,
Beeinflussung
des Reaktionsvermögens, UV-Licht meiden, Wechselwirkungen in der
Selbstmedi
Wechselwirkung mit Kontrazeptiva, Verhalten bei Eintritt einer
Schwangerschaft)
- Rückfragen
beim Patienten, ob weitere Fragen bestehen
- Schriftliche Patienteninformation
In einer individualisierten
schriftlichen Patienteninformation (einem Anwendungsplan)
sollten
Dosierung,
konkrete Einnahmezeitpunkte,
wichtige Anwendungshinweise,
besondere Verhaltensregeln,
wichtige Nebenwirkungen,
Name des Patienten,
Datum,
Name und Telefonnummer der Apotheke sowie
Name und Unterschrift des Apothekers
enthalten sein.
- Unterstützende Maßnahmen
bsp; • Packungsbeilage kennzeichnen
• Aufkleber
• Kopiervorlagen, Computerausdrucke
für den jeweiligen Wirkstoff
• Informationsmaterialien
abgeben, z.B. zur Erkrankung, Ernährung
• Zusatzempfehlungen,
z.B. Diät, Verhaltensregeln
• Applikationshilfen
- Follow-up-Telefonat
- Check-up-Betreuungsgespräch
- Dokumentation
- Patientendatei