"Information und Beratung des Patienten - Erstverordnung"
(PZ Heft 32/2000)
(Die geforderten Aktivitäten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben
des
§ 20 der Apothekenbetriebsordnung)
- Formale Prüfung der Verordnung
- Inhaltliche Prüfung (Indikation, Kontraindikation, Wechselwirkungen)
Wenn der Apotheker, z.B.
aufgrund der Patientencharakteristika, der
Anwendung anderer Arzneimittel
auf Verordnung oder im Rahmen der
Selbstmedikation, eine
Wechselwirkung
oder Kontraindikation vermutet,
prüft er dies aufgrund
der Angaben des Patienten und (falls erforderlich)
durch Rücksprache
mit dem verordnenden Arzt.
- Informations- und Beratungsinhalte vermitteln
• Basisinformationen zur
Dosierung
und Anwendung
(Der Apotheker
sollte sich vergewissern, ob der Arzt Anweisungen für die Dosierung
gegeben
hat, und diese auf Plausibilität prüfen.)
• Informationen zur Wirkung
des Arzneimittels
• Informationen über
häufig
auftretende Nebenwirkungen
(die Verunsicherung
hervorrufen können oder die zu einer Rücksprache mit Arzt oder
Apotheker
führen sollten)
• Informationen über
relevante
Nebenwirkungen
(die eine
Rücksprache mit dem Apotheker oder Arzt erfordern bzw. sofort zu
Therapieabbruch
führen müssen)
• wichtige Hinweise
(z.B. Arzneimittel
kühl lagern, Alkohol und/oder bestimmte Nahrungsmittel meiden,
Beeinflussung
des Reaktionsvermögens, UV-Licht meiden, Wechselwirkungen in der
Selbstmedikation,
Wechselwirkung mit Kontrazeptiva, Verhalten bei Eintritt einer
Schwangerschaft)
• Rückfrage beim
Patienten, ob weitere Fragen bestehen
- Unterstützende Maßnahmen
• Packungsbeilage kennzeichnen
• Aufkleber
• Kopiervorlagen, Computerausdrucke
für den jeweiligen Wirkstoff
• Informationsmaterialien
abgeben, z.B. zur Erkrankung, Ernährung
• Zusatzempfehlungen,
z.B. Diät, Verhaltensregeln
• Applikationshilfen
- (Patientendatei, ggf. anbieten)
- (Pharmazeutische Betreuung, ggf. anbieten)