Übersicht zur QMS-Leitlinie

"Information und Beratung des Patienten im Rahmen
                                       der Selbstmedikation"

                                                                        (PZ Heft 30/2000)

(Die geforderten Aktivitäten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des
§ 20 der Apothekenbetriebsordnung)

  Patient mit Eigendiagnose oder Arzneimittelwunsch:

- Hinterfragung der Eigendiagnose, Symptomerfassung

        Anamnese ("fünf offene Fragen")
        • Welche Beschwerden?
        • Seit wann?
        • Wann treten die Beschwerden auf?
        • Welche Arzneimittel wurden bisher angewendet?
        • Mit welchem Erfolg (Wirksamkeit/Verträglichkeit)?

- Auswahl des Arzneimittels

        Dabei die Wirksamkeit bei der vorliegenden Indikation sowie
        die Kontraindikationen und Wechselwirkungen beachten.

                             (Wechselwirkungen und Kontraindikationen lassen sich am
                             besten durch orientierende Fragen wie

                                  "Nehmen Sie noch weitere, vom Arzt verordnete Arzneimittel ein,
                                   ... für andere Beschwerden oder Erkrankungen?"
                           und
                                  "Müssen wir in Ihrem Fall noch etwas Besonderes beachten?"

                            in Erfahrung bringen. Auf diese Weise erfährt man zugleich, ob der
                            Patient in ärztlicher Behandlung ist.)

- Informations- und Beratungsinhalte

        Nicht bereits die theoretische Möglichkeit sondern erst die
        praktische Lebenserfahrung des Apothekers, die statistische
        Wahrscheinlichkeit, die Person des Patienten oder die dem
        Apotheker konkret erkennbare individuelle Situation können
        die Pflicht zur Information auslösen!

        • Basisinformationen zur Dosierung, Anwendung und Lagerung
           des Arzneimittels
        • Wirkung des Arzneimittels
        • Dauer der Behandlung
        • Information über Nebenwirkungen
        • Grenzen der Selbstmedikation festlegen
        • Rückfrage beim Patienten, ob weitere Fragen bestehen

- Unterstützende Maßnahmen (z. B. Abgabe von Informationsmaterialien, Markieren
relevanter Partien der Packungsbeilage).

                Das Markieren der Packungsbeilage - aus rechtlichen Gründen dürfen
                keine Streichungen vorgenommen werden - sollte stets unter  Hinzufügung
                des Namens des Patienten, des Datums, des Apotheken-Stempels  und
                der Unterschrift des Apothekers/der Apothekerin  erfolgen.

- (Patientendatei)