Übersicht zur QMS-Leitlinie

"Information und Beratung des Patienten - Wiederholungsverordnung"

                                                                (PZ Heft 31 und 32/2000)

(Die geforderten Aktivitäten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des
§ 20 der Apothekenbetriebsordnung)
 

- Orientierende Fragen zu Beginn des Beratungsgesprächs

        Der Apotheker sollte dem Patienten bei Wiederholungsverordnung
        orientierende Fragen stellen, z.B. zur Anwendung, Wirksamkeit
        und Verträglichkeit des Arzneimittels.
        Die Information und Beratung des Patienten erfolgt unter Berücksichtigung
        der Rückmeldung und des Wissensstandes des Patienten.

- Formale Prüfung der Verordnung

- Inhaltliche Prüfung (Kontraindikation, Wechselwirkungen)

- Informations- und Beratungsinhalte vermitteln

- Unterstützende Maßnahmen

- Patientendatei

- (Pharmazeutische Betreuung)

(vgl. zu den Details "Information und Beratung des Patienten - Erstverordnung")