"Information und Beratung des Patienten - Wiederholungsverordnung"
(PZ Heft 31 und 32/2000)
(Die geforderten Aktivitäten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben
des
§ 20 der Apothekenbetriebsordnung)
- Orientierende Fragen zu Beginn des Beratungsgesprächs
Der Apotheker sollte dem
Patienten bei Wiederholungsverordnung
orientierende Fragen
stellen, z.B. zur Anwendung, Wirksamkeit
und Verträglichkeit
des Arzneimittels.
Die Information und Beratung
des Patienten erfolgt unter Berücksichtigung
der Rückmeldung
und des Wissensstandes des Patienten.
- Formale Prüfung der Verordnung
- Inhaltliche Prüfung (Kontraindikation, Wechselwirkungen)
- Informations- und Beratungsinhalte vermitteln
- Unterstützende Maßnahmen
- Patientendatei
- (Pharmazeutische Betreuung)
(vgl. zu den Details "Information und Beratung des Patienten - Erstverordnung")